IP BOX-Vergünstigungen

Alle Personen, die ab dem 1. Januar 2019 Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen, können von einer bevorzugten Besteuerung der Einkünfte aus geistigem Eigentum profitieren. Was ist die IP-BOX-Ermäßigung und wann gilt sie?

IP-BOX – Was Sie über die Ermäßigung wissen sollten?

Die IP-BOX-Ermäßigung ist eine bevorzugte Besteuerung von Einkünften, die gemäß dem geistigen Eigentumsrecht erzielt wurden. Die Ermäßigung wurde eingeführt, um die Effizienz wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung zu steigern, die letztendlich zur Markteinführung neuer Technologien oder innovativer Lösungen führen soll. Die bevorzugte Besteuerung beträgt 5% in der Einkommensteuer (PIT) und der Körperschaftsteuer (CIT). Die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist ab dem Jahr 2020 möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Inanspruchnahme der Ermäßigung die Anwendung streng festgelegter Vorschriften erfordert. Dazu gehören insbesondere:

  • die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten,
  • die Erlangung eines qualifizierten geistigen Eigentumsrechts (IP),
  • die Führung einer separaten Buchführung für wirtschaftliche Vorgänge (einschließlich qualifizierter Einkünfte),
  • das Erreichen der Einkommensgrenze, die der Besteuerung unterliegt.

Wer ist berechtigt, die IP-BOX-Ermäßigung in Anspruch zu nehmen?

Die IP-BOX-Ermäßigung ist für Einrichtungen vorgesehen, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen und sich auf der Grundlage der Einkommensteuer (PIT) oder der Körperschaftsteuer (CIT) abrechnen. Im Falle der Einkommensteuer gilt die Ermäßigung nicht nur für Einzelunternehmen, sondern auch für Gesellschafter von Gesellschaften sowie für Unternehmen, die durch Erbschaft erworben wurden. Im Falle der Körperschaftsteuer gelten bestimmte Bedingungen, um von der Ermäßigung profitieren zu können:

  • Unternehmen mit Sitz und Geschäftsführung außerhalb Polen
  • steuerliche Kapitalgruppen
  • im Aufbau befindliche Kommanditgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (nur für solche Unternehmen, deren Sitz sich in Polen befindet)
  • juristische Personen.

Pflicht zur Führung von Unterlagen

Alle Einrichtungen, die von der IP-BOX-Ermäßigung (5%) gemäß den geltenden Vorschriften profitieren möchten, sind verpflichtet, Unterlagen zu führen, genauer gesagt eine detaillierte Aufzeichnung aller wirtschaftlichen Vorgänge im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit (nicht nur solcher, die die Ermäßigung selbst betreffen). In dieser Aufzeichnung muss die Gesamtsumme der im jeweiligen Zeitraum erzielten Einnahmen einschließlich Gewinnen und Verlusten enthalten sein. Alle Transaktionen, die direkt mit der Ermäßigung in Verbindung stehen, müssen in einem klaren und deutlichen Tabellenkalkulationsblatt oder in den Buchführungsunterlagen genau erfasst werden.

Wenn es vorkommt, dass in einer Abhandlung mehr als ein qualifiziertes geistiges Eigentum (IP) vorhanden ist, ist es notwendig, separate Aufzeichnungen für jedes Projekt zu führen.

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