Die Buchführung für Stiftungen und Vereine

Die Buchführung für Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zeichnet sich durch spezifische Anforderungen im Bereich der Buchführungspflicht aus. Dienstleistungen dieser Art erfordern ein umfangreiches und aktuelles Wissen über die Vorschriften, die den Betrieb von Stiftungen regeln.

Spezifische Buchführung für Stiftungen.

Nichtregierungsorganisationen sind verpflichtet, Buchführung zu führen und Finanzberichte zu erstellen. Der Non-Profit-Sektor unterliegt vollständig separaten Vorschriften, die die Buchführung, Steuern und Grundsätze der finanziellen Berichterstattung betreffen.

Die Besonderheiten der Buchführung von Stiftungen und Vereinen ergeben sich vor allem aus der vielschichtigen Tätigkeit dieser Organisationen. Die Durchführung von kostenpflichtigen oder unentgeltlichen Aktivitäten, das Abschließen von Spendenverträgen oder die Durchführung von öffentlichen Initiativen erfordern eine sorgfältige Überwachung und Dokumentation in angemessenen Unterlagen.

Im Falle von gemeinnützigen Organisationen, insbesondere bei Spenden aus 1%, ist besonders auf die Mittel zu achten, die aus dieser Quelle stammen. Dies liegt hauptsächlich an den geltenden Vorschriften, die die Notwendigkeit der Separierung der Einnahmen und der ausgegebenen Mittel aus dieser Summe vorschreiben.

Buchhaltungsdienstleistungen für Stiftungen und Vereine.

Bei der Führung einer Non-Profit-Organisation ist es wichtig, die Buchführung noch sorgfältiger durchzuführen.“ Daher bietet unser Büro einen umfassenden Buchführungsservice für NGOs:

  • ausführliche Führung der entsprechenden Art der Aufzeichnungen (vollständige Buchführung, vereinfachte Buchführung, vereinfachte Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben);
  • Identifikation von Aufzeichnungs- und Berichtspflichten;
  • Abrechnung mit der Sozialversicherungsanstalt und dem Finanzamt (Erstellung von Erklärungen, Überwachung von Abgabefristen);
  • Erstellung von inhaltlichen Berichten;
  • Erstellung von Finanzberichten;
  • Lohnabrechnungsdienstleistungen;
  • Umfassende Unterstützung bei Vorschriften und abgeschlossenen Verträgen.

Wir bieten Beratungsdienstleistungen für die Führung von Tätigkeiten im Dritten Sektor (NGO) an. Unser Wissen und unsere Erfahrung beschränken sich nicht nur auf den Buchführungsprozess selbst, sondern wir garantieren auch Unterstützung und Vertretung bei eventuellen behördlichen Prüfungen. Wir arbeiten mit erfahrenen Beratern und Anwaltskanzleien zusammen.

Wenn Sie der Eigentümer oder Präsident einer gemeinnützigen Stiftung oder eines Vereins sind, delegieren Sie die Buchführung an Fachleute. Die gesparte Zeit und Ruhe können Sie gerne Ihrer karitativen Tätigkeit widmen. Wir laden Sie zur Zusammenarbeit und zur Auswahl des bevorzugten Kontaktwegs ein.

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