DIE FAMILIENSTIFTUNG

Umfassende Betreuung
Kapitalschutz
Niedrige Steuern

biuro@so-mare.pl

Bei SO-MARE verstehen wir als Experten in den Bereichen Buchhaltung, Recht und Steuerberatung die Bedeutung einer angemessenen Verwaltung des Familienerbes und der Fortsetzung des Unternehmertums über Generationen hinweg. Eine Familienstiftung in Polen ist ein modernes Instrument, das nicht nur den Schutz des Vermögens ermöglicht, sondern auch dessen effiziente Nutzung und Übertragung innerhalb der Familie über viele Jahre hinweg.
Unsere Firma bietet umfassende Unterstützung bei der Gründung und Verwaltung von Familienstiftungen an, was eine reibungslose und rechtlich sichere Übertragung von Vermögen sowie die Verwirklichung von geschäftlichen und persönlichen Zielen ermöglicht. Als ein ergänzendes Team von Fachleuten sind wir in der Lage, Unterstützung im Bereich Familienstiftungen auf höchstem fachlichen Niveau zu bieten.

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Warum eine Familienstiftung?

Die Familienstiftung ist die ideale Lösung für Menschen, die finanzielle Stabilität für ihre Familie gewährleisten möchten, während sie gleichzeitig persönliche Angelegenheiten von geschäftlichen trennen. Dies ist besonders wichtig, wenn der Stifter sich aus der aktiven Geschäftsführung zurückziehen möchte, aber gleichzeitig die Zukunft seiner Angehörigen absichern möchte.

Bei SO-MARE helfen wir unseren Kunden, die Vorteile der Gründung einer Familienstiftung zu verstehen, darunter:

Schutz des Familienvermögens: Die Familienstiftung ermöglicht die sichere Aufbewahrung und Verwaltung des Familienvermögens.
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs: Sicherstellung der Geschäftskontinuität, auch nach dem Rückzug des Stifters
Effizientes Vermögensmanagement: Organisiertes und durchdachtes Vermögensmanagement mit der Möglichkeit zur Vermögenssteigerung.
Nachfolgeplanung: Die Stiftung ermöglicht die Planung der Vermögensübertragung über viele Generationen hinweg.

Wie gründet man eine Familienstiftung?

Der Prozess der Gründung einer Familienstiftung erfordert die Erfüllung mehrerer wichtiger Schritte:

Erstellung der Stiftungsurkunde vor einem Notar: Dies ist der erste Schritt zur Gründung einer Familienstiftung. Die Dokumente können als Teil eines Testaments oder als separate Dokumente erstellt werden.
Festlegung der Satzung der Stiftung: Die Satzung sollte die Betriebsregeln der Stiftung, ihre Ziele und die Art der Verwaltung enthalten.
Einbringen von Vermögen im Wert von mindestens 100.000 PLN: Dies ist der Mindestbetrag, den der Stifter dem Gründungsfonds zur Verfügung stellen muss.
Registrierung beim Landesgericht: Nach Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen muss die Stiftung in das entsprechende Register eingetragen werden.

UMFASSENDE BETREUUNG VON FAMILIENSTIFTUNGEN

Bei SO-MARE legen wir Wert auf eine individuelle Herangehensweise an jeden Kunden. Unsere Dienstleistungen umfassen:
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Rechtliche und beratende Unterstützung

Unser Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern bietet umfassende Unterstützung bei rechtlichen Aspekten bei der Gründung und dem Betrieb einer Familienstiftung.
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Buchhaltungsdienstleistungen

Wir bieten professionelle Buchhaltungsunterstützung, einschließlich des Vermögensmanagements der Stiftung. Zusätzlich wird der gesamte Prozess von unserem Steuerberater unterstützt.
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Stiftungsmanagement

Wir beraten in Fragen des laufenden Managements und der Organisation der Stiftungsarbeit, einschließlich Steuer- und Finanzabrechnungen.

Wer kann eine Familienstiftung gründen?

In Polen können Stifter natürliche Personen mit vollem Rechtsfähigkeit sein. Es ist auch möglich, dass mehrere Stifter eine Stiftung gründen, was die gemeinsame Verantwortung und Ressourcenbeteiligung ermöglicht.

Die Begünstigten der Familienstiftung

Die Hauptbegünstigten der Stiftung sind in der Regel die Mitglieder der Familie des Stifters, es besteht jedoch die Möglichkeit, andere Personen oder Organisationen als Empfänger der Unterstützung der Stiftung zu benennen.

Die Besteuerung einer Familienstiftung

In steuerlicher Hinsicht nutzen Familienstiftungen in Polen bevorzugte Regelungen. Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung unterliegt keiner Besteuerung, und die Stiftung selbst zahlt eine niedrigere Körperschaftsteuer (CIT). Die Begünstigten sind von der Einkommensteuer (PIT) befreit, wenn sie zur engsten Familie des Stifters gehören.

Warum SO-MARE für die Betreuung einer Familienstiftung wählen?

Indem Sie sich für SO-MARE entscheiden, entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit Experten, die über umfangreiche Erfahrung im Bereich Recht, Buchhaltung und Steuerberatung verfügen. Unsere Dienstleistungen werden auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kunden zugeschnitten und gewährleisten eine effektive und sichere Verwaltung des Familienvermögens.

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Familienstiftung zu gründen, laden wir Sie ein, sich mit unserem Team bei SO-MARE in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihnen helfen, den gesamten Prozess zu durchlaufen und professionelle Unterstützung in jeder Phase anzubieten.